Diözesane Räte im Bistum
- Diözesanpriesterrat
- Diözesanpastoralrat
- Diözesanrat der Katholiken
- Diözesanverbänderat
- Diözesancaritasrat
- Arbeitsgemeinschaft der Ordens- und Säkularinstitute und der Gesellschaften des Apostolischen Lebens
- Diözesankirchensteuerrat
- Gemeinsame Konferenz
- Kuratorium für die Fortbildung der Priester
- Vermögensverwaltungsrat
Diözesanpriesterrat
Der Priesterrat hat die Aufgabe, den Bischof in der Leitung des Bistums und in den pastoralen Aufgaben zu unterstützen. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. In der Regel tagt der Diözesanpriesterrat neunmal im Jahr. Außerordentliche Sitzungen können auch kurzfristig einberufen werden. Der Diözesanpriesterrat besteht aus gewählten und geborenen Mitgliedern, die der Bischof als Vorsitzender beruft. Insgesamt 13 Mitglieder wurden von der Gesamtheit der Priester des Bistums Aachen (Presbyterium) frei und geheim gewählt. Geborene Mitglieder sind die amtierenden Weihbischöfe, der Generalvikar, der Dompropst sowie die acht Regionaldekane.
Diözesanpastoralrat
Der Pastoralrat ist ein Organ zur Beratung des Bischofs in inhaltlichen und pastoralen Fragen.Der Diözesanpastoralrat hat 21 Mitglieder. So gibt es neun vom Bischof berufene Mitglieder sowie acht Mitglieder, die von den Regionalpastoralräten entsandt sind. Zudem gehören dem Rat die Weihbischöfe Dr. Johannes Bündgens und Karl Borsch sowie Generalvikar Manfred von Holtum an. Vorsitzender ist Bischof Heinrich Mussinghoff. Der Rat tagt viermal im Jahr.
Rückfragen zum Diözesanpastoralrat nimmt der Geschäftsführer, Dr. Martin Pott, entgegen
Tel.: 0241 / 452-303, E-Mail: martin.pott@bistum-aachen.de
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Aus dem Diözesanpastoralrat /Mitglieder
Diözesanrat der Katholiken
Der Diözesanrat der Katholiken ist ein Netzwerk von Christinnen und Christen im Bistum Aachen. Er hat als das vom Bischof anerkannte Organ des Laienapostolats im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils den Auftrag, die Teilhabe und Teilnahme aller an der Sendung der Kirche zu koordinieren und zu fördern.
Im Dialog innerhalb der Kirche und mit der Gesellschaft suchen die in ihm zusammengeschlossenen Laien Wege, wie sie den Auftrag des Evangeliums zur Mitgestaltung und Solidarität leben können.
Die 16 Vertreterinnen und Vertreter der Katholikenräte aus den Bistumsregionen und den katholischen Jugend- und Erwachsenenverbänden sowie weitere für die konkrete Arbeit hinzu gewählte Frauen und Männer beraten und beschließen im Diözesanrat unabhängig und eigenverantwortlich.
- Homepage des Diözesanrats der Katholiken
- Katholikenrat der Region Aachen-Stadt
- Katholikenrat der Region Düren
Kirchensteuerrat
Der Kirchensteuerrat setzt die Höhe der Kirchensteuer unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs des Bistums fest und beschließt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer.
Weiterhin beschließt er den Haushalt und überwacht seine Durchführung, ebenso entscheidet er über Anträge auf Erlass und Stundung der Kirchensteuer.
Dem Kirchensteuerrat gehören unter dem Vorsitz des Generalvikars weitere 14 Mitglieder an, von denen von den Kirchenvorständen acht Mitglieder in regionalen Wahlversammlungen gewählt werden.